Spezialisierte Konzepte für Makler und unabhängige Vermittler

Senioren

flexible, beitragsorientierte Pensionszusage

VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung

die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung 

Haben Sie Fragen?

Dann senden Sie uns eine Nachricht.

Altersvorsorge

Das Alterseinkünftegesetz 2005

Das Alterseinkünfte-Gesetz hat die deutsche Altersvorsorge-Landschaft grundlegend geändert. Lebens- und Renten-Versicherungen, die vor dem 1.1.05 abgeschlossen wurden behalten ihre steuerlichen Eigenschaften wie vorher.

Künftig wird Altersvorsorge in 3 Schichten angeboten:

1. Die neue Basisvorsorge

  • Lebenslange private Leibrenten
    (Rentenzahlung frühestens ab 60 lebenslang). Diese Renten sind nicht vererbbar, nicht übertragbar nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar.
  • mögliche Zusatz-Versorgung
    Erwerbs- Berufsunfähigkeits-Rente und Hinterbliebenenrente dürfen max. 50% des Beitrages ausmachen
  • Hinterbliebenenbegriff
    nur Ehegatte oder versorgungs- (kindergeld-) berechtigte Kinder. Leistung nicht an Lebensgefährten oder frühere Ehegatten.
    Achtung: ohne Ehegatte Totalverlust des Guthabens, falls die Kinder nicht mehr versorgungsberechtigt sind
  • steuerliche Behandlung
    schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
    Beiträge: ab 2005 60% steuerlich absetzbar, jährlich um 2% steigend
    Renten: steuerpflichtiger Anteil ab 2005 50%, jährlich um 2% steigend

2. Betriebliche Altersvorsorge und Riester, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

  • Mögliche Ablauf-Gestaltungen
    Lebenslange Rentenleistung oder Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung. Teil-Kapitalauszahlung (maximal 30%) Kapitalwahlrecht, sofern vereinbart, Auszahlung ist voll steuerpflichtig.
  • Hinterbliebenenbegriff
    nur Ehegatte oder versorgungs- (kindergeld-) berechtigte Kinder. Leistung nicht an Lebensgefährten oder frühere Ehegatten.
    Achtung: ohne Ehegatte Totalverlust des Guthabens, falls die Kinder nicht mehr versorgungsberechtigt sind
  • steuerliche Behandlung
    Beiträge: nach §3.63 EStG maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Falls kein Altvertrag nach § 40b EStG genutzt wird, zusätzliche 1.800 € steuerfrei.
    Renten: volle Besteuerung der Renten nach Nutzung der Freibeträge im Rentenalter
  • Sozialversicherung
    Ab 2009 voll sozialabgabenpflichtig bei Gehaltsumwandlung. Arbeitgeberfinanzierte Verträge sind weiterhin sozialabgabenfrei.

3. Kapitalanlage-Produkte

Alle Kapitalanlage-Produkte, die nicht unter 1. oder 2. fallen

  • Hinterbliebenenbegriff
    Uneingeschränkte Vererbbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Freiheiten möglich.
  • Steuerliche Behandlung
    Kapital-Leistung: halbe Besteuerung der Gewinne, falls mindesten 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach Alter 60, sonst volle Besteuerung der Gewinne.
    Renten-Leistung: Versteuerung des Ertragsanteils.