Das Alterseinkünftegesetz 2005
Das Alterseinkünfte-Gesetz hat die deutsche Altersvorsorge-Landschaft grundlegend geändert. Lebens- und Renten-Versicherungen, die vor dem 1.1.05 abgeschlossen wurden behalten ihre steuerlichen Eigenschaften wie vorher.
Künftig wird Altersvorsorge in 3 Schichten angeboten:
1. Die neue Basisvorsorge
- Lebenslange private Leibrenten
(Rentenzahlung frühestens ab 60 lebenslang). Diese Renten sind nicht vererbbar, nicht übertragbar nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar.
- mögliche Zusatz-Versorgung
Erwerbs- Berufsunfähigkeits-Rente und Hinterbliebenenrente dürfen max. 50% des Beitrages ausmachen
- Hinterbliebenenbegriff
nur Ehegatte oder versorgungs- (kindergeld-) berechtigte Kinder. Leistung nicht an Lebensgefährten oder frühere Ehegatten.
Achtung: ohne Ehegatte Totalverlust des Guthabens, falls die Kinder nicht mehr versorgungsberechtigt sind
- steuerliche Behandlung
schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
Beiträge: ab 2005 60% steuerlich absetzbar, jährlich um 2% steigend
Renten: steuerpflichtiger Anteil ab 2005 50%, jährlich um 2% steigend
- Mögliche Ablauf-Gestaltungen
Lebenslange Rentenleistung oder Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung.
Teil-Kapitalauszahlung (maximal 30%) Kapitalwahlrecht, sofern
vereinbart, Auszahlung ist voll steuerpflichtig.
- Hinterbliebenenbegriff
nur Ehegatte oder versorgungs- (kindergeld-) berechtigte Kinder. Leistung nicht an Lebensgefährten oder frühere Ehegatten.
Achtung: ohne Ehegatte Totalverlust des Guthabens, falls die Kinder nicht mehr versorgungsberechtigt sind
- steuerliche Behandlung
Beiträge: nach
§3.63 EStG maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Falls
kein Altvertrag nach § 40b EStG genutzt wird, zusätzliche 1.800 €
steuerfrei.
Renten: volle Besteuerung der Renten nach Nutzung der Freibeträge im Rentenalter
- Sozialversicherung
Ab 2009 voll sozialabgabenpflichtig bei Gehaltsumwandlung. Arbeitgeberfinanzierte Verträge sind weiterhin sozialabgabenfrei.
3. Kapitalanlage-Produkte
Alle Kapitalanlage-Produkte, die nicht unter 1. oder 2. fallen
- Hinterbliebenenbegriff
Uneingeschränkte Vererbbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Freiheiten möglich.
- Steuerliche Behandlung
Kapital-Leistung:
halbe Besteuerung der Gewinne, falls mindesten 12 Jahre Laufzeit und
Auszahlung nach Alter 60, sonst volle Besteuerung der Gewinne.
Renten-Leistung: Versteuerung des Ertragsanteils.