VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung
die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung
klassische Pensionszusagen verschlechtern die Handelsbilanz der Unternehmen
Die geplante neue Bewertung von
Pensionszusagen in der Handesbilanz sorgt für erhebliche Bilanzbelastungen bei
mittelständischen Unternehmen. Bei einer erheblichen Zahl von Firmen ist lt. einer Studie von Prof. Jochen Zimmermann (Universität Bremen) eine bilanzielle Überschuldung nicht ausgeschlossen. Mit der erlaubten Verteilung über 15 Jahre hätten
diese Mittelständler über einen langen Zeitraum eine
„stille Last“ in der Bilanz.
Ursache ist, dass nach dem
BilMoG Pensionszusagen künftig in der Handelsbilanz
„realistisch“ zu bewerten sind:
- Es sind Preis- und
Kostensteigerungen für den Erfüllungsbetrag anzusetzen.
-
Die Verpflichtungen müssen mit dem realistischen Marktzins
bewertet werden.
- Erwartete Rentenanpassungen und
Gehaltssteigerungen sind einzubeziehen.
Bisher wurde in der
Handelsbilanz zumeist der steuerliche Rückstellungswert
angesetzt, der von nicht realistischen Annahmen ausging. In der
Steuerbilanz bleibt es dabei, in der Handelsbilanz wird nun
„richtiger“ gerechnet.
Damit, schätzt Prof.
Zimmermann, gehen Steigerungen der Pensionsrückstellungen von
bis zu 45% einher und warnt vor einer Verringerung der
Eigenkapitalquoten der Unternehmen.
Das BilMoG bringt
deutliche Veränderungen:
- Handels- und Steuerbilanz
werden auseinanderfallen
Es sind jeweils eigene
versicherungsmathematische Gutachten nötig.
-
IFRS-Bilanzierer können die Werte aus der Handelsbilanz nur
deutlich modifiziert übernehmen.
- Der Gleichlauf von Vermögen und Verpflichtung bei kongruent rückgedeckten Versorgungszusagen
in der Bilanz ist künftig nach einer ersten Analyse von PricewaterhouseCoopers (PWC) fraglich.
-
Die Volatilität des Marktzinses wird auf die Handelsbilanz
durchschlagen.
- Die Saldierung von CTAs und verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen ist künftig in der
Handelsbilanz möglich.
(Quelle: Haufe Online-Redaktion)
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