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BilMoG

klassische Pensionszusagen verschlechtern die Handelsbilanz der Unternehmen    

Die geplante neue Bewertung von Pensionszusagen in der Handesbilanz sorgt für erhebliche Bilanzbelastungen bei mittelständischen Unternehmen. Bei einer erheblichen Zahl von Firmen ist lt. einer Studie von Prof. Jochen Zimmermann (Universität Bremen) eine bilanzielle Überschuldung nicht ausgeschlossen. Mit der erlaubten Verteilung über 15 Jahre hätten diese Mittelständler über einen langen Zeitraum eine „stille Last“ in der Bilanz.

Ursache ist, dass nach dem BilMoG Pensionszusagen künftig in der Handelsbilanz „realistisch“ zu bewerten sind:
- Es sind Preis- und Kostensteigerungen für den Erfüllungsbetrag anzusetzen.
- Die Verpflichtungen müssen mit dem realistischen Marktzins bewertet werden.
- Erwartete Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen sind einzubeziehen.

Bisher wurde in der Handelsbilanz zumeist der steuerliche Rückstellungswert angesetzt, der von nicht realistischen Annahmen ausging. In der Steuerbilanz bleibt es dabei, in der Handelsbilanz wird nun „richtiger“ gerechnet.

Damit, schätzt Prof. Zimmermann, gehen Steigerungen der Pensionsrückstellungen von bis zu 45% einher und warnt vor einer Verringerung der Eigenkapitalquoten der Unternehmen.

Das BilMoG bringt deutliche Veränderungen:

- Handels- und Steuerbilanz werden auseinanderfallen
Es sind jeweils eigene versicherungsmathematische Gutachten nötig.

- IFRS-Bilanzierer können die Werte aus der Handelsbilanz nur deutlich modifiziert übernehmen.

- Der Gleichlauf von Vermögen und Verpflichtung bei kongruent rückgedeckten Versorgungszusagen in der Bilanz ist künftig nach einer ersten Analyse von PricewaterhouseCoopers (PWC) fraglich.

- Die Volatilität des Marktzinses wird auf die Handelsbilanz durchschlagen.

- Die Saldierung von CTAs und verpfändeten Rückdeckungsversicherungen ist künftig in der Handelsbilanz möglich.

(Quelle: Haufe Online-Redaktion)

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