Die Direktversicherung ist eine weitverbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Bei Arbeitgeber-Wechsel wird sie meist problemlos übernommen.
Bei Unterbrechung der Arbeitstätigkeit kann sie beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden.
Direktversicherungen sind Harz IV-sicher.
Unser Highlight:
Rückkaufswert von ca. 90% ab dem ersten Beitrag.
(Normale Anbieter ziehen in den ersten Jahren ca. 50% Kosten ab)
Beitragsgarantie, hohe Rendite , wählbare Fonds-Anlagen,
technische Informationen zur neuen Direktversicherung
(nach § 3.63 EStG, seit 2005)
- Anspar-Phase
maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung,(2010: 4% aus 5.500 € Beitragsbemessungsgrenze = 220 € mtl.)
Steuer:
steuerfrei, hinzu kommt ein Aufstockungsbetrag von 1.800 € jährlich, wenn keine alte 40b-Direktversicherung besteht.
Sozialabgaben:
sozialversicherungsfrei bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
- Rente, Todesfall-Leistung
früheste Kündigungsmöglichkeit zum 60. Lebensjahr
Vererbung nur an Versorgungsberechtigte
Steuer:
Die Renten sind voll steuerpflichtig
Einmal-Abfindung sind voll steuerpflichtig
Sozialabgaben:
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsfreistellung und Rente bei Berufsunfähigkeit
Unsere Empfehlung:
nur Beitragsfreistellung (Weiterzahlung bis zum Rentenbeginn) einschließen.
Die Berufsunfähigkeits-Rente sollte besser separat abgeschlossen werden,
Vorteil: bessere Flexibilität, (Sparanlage kann beitragsfrei gestellt werden ohne BU-Rente zu verlieren, BU kann leichter gewechselt werden)
Alte Direktversicherung
(nach § 40b EStG, vor 2005)
- Anspar-Phase
Maximal 1.752 € jährlich
Diese „Altverträge können weiter bespart werden (Bestandsschutz).
Steuer:
20% Pauschalsteuer +SolZ.+ KiSt
(Seit 1.4.1999 nicht mehr einkommenssteuerlich absetzbar dank Finanzminister Lafontaine SPD).
Sozialabgaben:
sozialabgabenfrei wenn sie aus max. 2 jährlichen Sonderzahlungen finanziert werden
(z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
- Rente, Todesfall-Leistung
Beliebig vererbbar, lebenslange Rente oder Einmal-Auszahlung möglich
Steuer:
Steuerfreie Auszahlung der Renten,
Sozialabgaben:
Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beitragspflicht für die Rente,
bei Einmal-Abfindungen: Abzug Krankenkassen-und Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 16%