Spezialisierte Konzepte für Makler und unabhängige Vermittler

flexible, beitragsorientierte Pensionszusage

VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung

die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung 

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sensationelle Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine weitverbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei Arbeitgeber-Wechsel wird sie meist problemlos übernommen.
Bei Unterbrechung der Arbeitstätigkeit kann sie beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden.
Direktversicherungen sind Harz IV-sicher.

Unser Highlight:

Rückkaufswert von ca. 90% ab dem ersten Beitrag.
(Normale Anbieter ziehen in den ersten Jahren ca. 50% Kosten ab)
Beitragsgarantie, hohe Rendite , wählbare Fonds-Anlagen,

 

technische Informationen zur neuen  Direktversicherung
(nach § 3.63 EStG, seit 2005)

  1. Anspar-Phase
    maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung,(2010: 4% aus 5.500 € Beitragsbemessungsgrenze = 220 € mtl.)
    Steuer:

    steuerfrei, hinzu kommt ein Aufstockungsbetrag von 1.800 € jährlich, wenn keine alte 40b-Direktversicherung besteht.
    Sozialabgaben:

    sozialversicherungsfrei  bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
  2. Rente, Todesfall-Leistung
    früheste Kündigungsmöglichkeit zum 60. Lebensjahr
    Vererbung nur an Versorgungsberechtigte
    Steuer:
    Die Renten sind voll steuerpflichtig
    Einmal-Abfindung sind voll steuerpflichtig
    Sozialabgaben:
    Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Beitragsfreistellung und Rente bei Berufsunfähigkeit

Unsere Empfehlung:
nur Beitragsfreistellung (Weiterzahlung bis zum Rentenbeginn) einschließen.
Die Berufsunfähigkeits-Rente sollte besser separat abgeschlossen werden,
Vorteil: bessere Flexibilität, (Sparanlage kann beitragsfrei gestellt werden ohne BU-Rente zu verlieren, BU kann leichter gewechselt werden)

 

Alte Direktversicherung
(nach § 40b EStG, vor 2005)

  1. Anspar-Phase
    Maximal 1.752 € jährlich
    Diese „Altverträge können weiter bespart werden (Bestandsschutz).
    Steuer:
    20% Pauschalsteuer +SolZ.+ KiSt
    (Seit 1.4.1999 nicht mehr einkommenssteuerlich absetzbar dank Finanzminister Lafontaine SPD).
    Sozialabgaben:
    sozialabgabenfrei wenn sie aus max. 2 jährlichen Sonderzahlungen finanziert werden
    (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
  2. Rente, Todesfall-Leistung Beliebig vererbbar, lebenslange Rente oder Einmal-Auszahlung möglich
    Steuer:
    Steuerfreie Auszahlung der Renten,
    Sozialabgaben:
    Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beitragspflicht für die Rente,
    bei Einmal-Abfindungen: Abzug Krankenkassen-und Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 16%