VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung
die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung
Mit dieser Variante der Pensionszusage können wir Gesellschafter-Geschäftsführern sowie Arbeitnehmern einen adäquaten Ersatz für den Wegfall der Flexibilität von Lebensarbeitszeitkonten anbieten. Die bilanzielle Handhabung sowie flexible Verwendung ab Alter 60 bieten Merkmale, die mit den "alten" Lebensarbeitszeitkonten nahezu identisch sind.
Eine Umstellung vorhandener Zeitwertkonten ist ebenso möglich, wie eine steuerfreie Übertragung von Zeitwertguthaben bei GGF´s.
Arbeitnehmer
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Altersvorsorge nur aus Entgeltumwandlung
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Laufende Zahlungen
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Einmalzahlungen (z.B. auch Tantieme)
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Umwandlung von Wertguthaben aus Zeitwertkonten
- Versorgungsleistungen aus dem vorhandenen Versorgungskapital
- Todesfall-Kapital
- Beitragsfreistellung und Rente bei Berufsunfähigkeit
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Versorgung von Hinterbliebenen
- Wahlmöglichkeit
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Kapital-Leistung, Besteuerung nach §34, (1/5tel-Regelung)
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Auszahlungsplan, z.B.über 20 Jahre, (Das Restkapital bleibt jederzeit verfügbar)
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lebenslange Rente
- Mischung aus diesen Möglichkeiten
- Insolvenzschutz
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Verwahrung der Original-Police bei „Erste Schutzhand Service GmbH“
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Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer
- Bei Ausscheiden bleibt Versorgungsanspruch erhalten, HarzIV-sicher
- Übertragung auf neuen Arbeitgeber möglich, wenn dieser zustimmt.
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Verfügbarkeit ab 60 bei Rentenbeginn
- keine Erdienbarkeitszeit oder Mindestlaufzeit bei GGF´s
Arbeitgeber
- reine Beitrags-Zusage, keine unkalkulierbaren Risiken für die Arbeitgeber
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Steuerbilanz:
- Beiträge, auch Tantiemen, sind sofortiger Aufwand
- Aktivierung des Rückkaufswertes
- Passiverung als Erfüllungsrückstand in nahezu gleicher Höhe
- somit weitgehend bilanzneutrale Darstellung nach § 6 (1) Ziffer 3 EStG
- Handelsbilanz
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Saldierung von Aktiva und Passiva ab 2010 nach BilMoG
beteiligte Vertragspartner
- Rechtsanwalt Erwin Miller, Fachanwalt für Steuerrecht
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Vertragsgestaltungen, Testat
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Auf Wunsch: Anrufungsauskunft beim Finanzamt ( 50,00 € Anwaltshonorar zzgl. MwSt)
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Telefonische Hotline (kostenpflichtig, 2,50 €/min.)
- VFV Finanzdienste Wolfgang Sinz
- Schulung Support, auch bei Steuerberater, Arbeitgeber, Buchhaltungen
- Beratung, Vertrieb, Vertriebsunterlagen, Abwicklung
- Treuhänder: Erste Schutzhand Service GmbH
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Verwahrung der Original-Versicherungspolice
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Vertragscontrolling, Übertragungen auf neue ArbG
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Geldanlagen-Wechsel,