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flexible, beitragsorientierte Pensionszusage

VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung

die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung 

Video Zeitkonten:

Presse

Die Lebensarbeitszeitkonten lohnen sich. weiter ...

Wir beraten Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber soll ein möglichst kostenloses Versorgungsangebot mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand das Ziel sein. Siehe Vorteile für den Arbeitgeber und Abwicklung im Betrieb.

Wir beraten Arbeitnehmer

Für die Arbeitnehmer soll das Konzept attraktiv, motivierend und individuell ausgestaltbar sein. Über diese Möglichkeiten bieten wir Beratung an.
Siehe Vorteile für den Arbeitnehmer.

Die Beratung wird in einem Beratungsprotokoll festgehalten.

Unsere Kompetenz - Ihr Vorteil

Wir haben ein Rechenprogramm entwickelt, mit dem die Arbeitnehmer übersichtlich und sorgfältig über die Brutto- Netto- Auswirkungen von privaten Vorsorgeverträgen, allen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge und dem Lebensarbeitszeitkonto im Vergleich informiert werden können. Siehe Beispiel- Berechnung. Damit hat ein Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht erfüllt, das Haftungsrisiko minimiert und seinen Arbeitnehmern eine hoch motivierende Lösung geboten.

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Dann senden Sie uns eine Nachricht.

Rechtsgrundlagen

Sozialversicherungsrecht

Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen "Flexi-Gesetz" vom 6.04.1998.

  • Euro-Einführungsgesetz vom 21.12.2000.
  • Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 7.1.2001, 6.9.2001, 29.8.2003.
  • Fragenkatalog der Sozialversicherungsträger vom 26.6.2003
  • § 7 SGB IV Absatz 1 (Beschäftigungsverhältnis)
  • § 7 SGB IV Absatz 1a (Freistellungsphasen)
  • § 7 SGB IV Absatz 7d (Insolvenzschutz)
  • § 23 SGB IV (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)
  • § 23 b SGB IV Anhang 2 (Sozialversicherungsfreie Übertragung auf betriebliche Altersvorsorge - und Missbrauch)
  • § 8 SGV V (Krankenversicherungspflicht)
  • Flexi II (Novellierung des Flexi-Gesetzes vom 4.8.2008) 
  • Stellungnahme vom Hauffe-Verlag zum neuen Flexi II

Steuerrecht

  • Hinterbliebenenbegriff Originaltext aus BMF-Schreiben v.17.11.04
  • BMF-Schreiben vom 11.11.1999 und 05.08.2002
  • §6 EStG (Erfüllungsrückstand)
  • §19 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
  • §34 EStG (Fünftel-Regelung)
  • OFD Koblenz (interne Verwaltungsanweisung zu LAZK)
  • Entwurf eines BMF-Schreibens zu Zeitwertkonten vom 19.9.2008

Arbeitsrecht

Nach § 7 Abs. 1a SGB IV müssen flexible Regelungen zur Arbeitszeit vorher schriftlich vereinbart werden. Die kann erfolgen per -Tarifvertrag -Betriebsvereinbarung oder -Arbeitsvertrag (Einzelvertraglich zwischen AG und AN)

Insolvenzrecht

  • § 7d SGB IV
    die Tarifparteien treffen Vorkehrungen, die der Erfüllung der Wertguthaben einschließlich des auf Sie entfallenden Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dienen
  • § 50 Abs. 1 InsO (Absonderungsberechtigte)
  • §§ 1204 ff BGB (Pfandrechte)