
VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung
die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung
Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen "Flexi-Gesetz" vom 6.04.1998.
Nach § 7 Abs. 1a SGB IV müssen flexible Regelungen zur Arbeitszeit vorher schriftlich vereinbart werden. Die kann erfolgen per -Tarifvertrag -Betriebsvereinbarung oder -Arbeitsvertrag (Einzelvertraglich zwischen AG und AN)