Umgestaltungs-Beispiele
- Die Pensionszusage wird eingefroren in Höhe der bereits erdienten,
unverfallbaren Ansprüche und ggf. ausfinanziert.
- Verzicht
auf die eingefrorene Pensionszusage gegen Zahlung einer Abfindung,
fällig mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Beendigung
des Arbeitsvertrages.
- Verzicht
auf die eingefrorene Pensionszusage gegen Zahlung einer sofortigen
Abfindung.
- Die
Zusage auf Altersversorgung bleibt bestehen, Invaliditätsrente
und Hinterbliebenenversorgung werden angepasst, bzw. aufgehoben.
- Die
Rentenzusage wird umgerechnet in eine Zusage auf eine einmalige
Zahlung, der Vertrag wird angepasst (Eliminierung des
Langlebigkeitsrisikos).
- Teilverzicht,
z.B. Verzicht auf die Zusage auf Altersversorgung, die Zusage auf
Invaliditätsrente, bzw. Hinterbliebenenversorgung bleibt
erhalten.
- Die
alte, mangelhafte Rentenzusage wird eingefroren in Höhe der
bereits erdienten, unverfallbaren Ansprüche. Für zukünftig
erdienbare Ansprüche wird eine neue und verbesserte
Pensionszusage, z.B. Kapitalzusage oder beitragsorientierte Pensionszusage erteilt.
- Die
Rentenzusage wird eingefroren in Höhe der bereits erdienten,
unverfallbaren Ansprüche. Als Ersatz für den zukünftigen Teil wird eine beitragsorientierte Pensionszusage erteilt.
- Auslagerung
von Pensionsverpflichtungen, z.B. in speziellen Pensionsfonds mit geringer Kapital-Anforderung.
- Übertragung
der Pensionsverpflichtungen in eine eigene Rentner-GmbH
- Liquidationsversicherungen
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