
VFV-Finanzdienste Ravensburg bietet Ihnen eine neue Lösung
die flexible, beitragsorientierte Pensionszusage als Gehaltsumwandlung
dienen in erster Linie dazu, Vorruhestand zu ermöglichen.
Gilt es doch als sicher, dass in absehbarer Zeit das Rentenalter weiter erhöht wird (Experten fordern Alter 70). Welcher Arbeitnehmer und welcher Arbeitgeber will hier keine Vorkehrungen treffen?
Die auch "Zeitwertkonten" genannten Guthabenskonten sammeln unausgezahlten Bruttolohn an, das in einer Freistellungsphase vor dem gesetzlichen Rentenbeginn aufgebraucht werden kann.
Bei Zeitwertkonten-Vereinbarugen, die vor dem 13.11.08 geschlossen wurden, besteht wahlweise die Möglichkeit, das Guthaben ganz oder teilweise ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen. Nach diesem Zeitpunkt hat die Gesetzgebung diese Wahlmöglichkeit abgeschafft.
Es kommt wirklich nicht oft vor, aber bei den Lebensarbeitszeit-Konten trifft es zu: Alle Parteien, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die Politik wollen diese Form der Vorruhestands-Finanzierung fördern.
In Zeitkonten wird Lohn angesammelt, der nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt wurde. Dies können Überstunden, unverbrauchte Urlaubsteile, Sonderzahlungen, Tantiemen vor allem aber auch regelmäßige Teile des monatlichen Gehaltes sein.
Der Arbeitgeber legt den nicht ausbezahlten Anteil des Lohnes zuzüglich dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in der vom Arbeitnehmer gewünschten Sparform an. Mit Übergangsfrist bis 31.12.09 dürfen nur noch Garantie-Anlage verwendet werden.
In der Freistellungsphase lässt sich der Arbeitnehmer dann zwischen 70 und 100% seines vorherigen Lohnes aus seinem Guthaben weiterzahlen. Nicht verbrauchte Guthaben (z.B. wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit oder wegen Nicht-Inanspruchnahme einer Freistellungsphase) können bei Vereinbarungen vor dem 13.11.08 zum Rentenbeginn steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge übertragen werden.
bei Vereinbarungen, die nach dem 13.11.08 geschlossen wurden, können unverbrauchte Guthaben netto ausbezahlt werden.
Der Gesetzgeber fordert seit 11.08, daß Zeitwert-Guthaben ausschließlich in Garantie-Anlagen geführt werden. Bei Alt-Vereinbarungen besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.09.
Da der Gesetzgeber einen wirksamen Insolvenzschutz fordert, bietet sich die Verpfändung der Geldanlage an den Arbeitnehmer als kostenlose und unkomplizierte Lösung an.
Die Ansammlung von Lebensarbeitszeit-Konten wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart, ein Geldanlagekonto eröffnet und an den Arbeitnehmer verpfändet. Insoweit ist der Aufwand nicht größer als bei einer Direktversicherung.
Zusätzlich allerdings sollte der Arbeitgeber einen Treuhänder damit beauftragen, einmal jährlich die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitnehmers (SV-Luft) zu ermitteln. (Löst der Arbeitnehmer nämlich vor Rentenbeginn sein Konto auf, muss er diese nachzahlen.)
Das ist allerdings äußerst unkompliziert: jedes Buchhaltungsprogramm bietet die Möglichkeit, eine Liste zu erstellen, die Name, Brutto-Verdienst und Umwandlungsbetrag enthält. Diese Liste sendet er per E-Mail an den Treuhänder.
Dieser Treuhänder steht auch für alle Fragen rund um die Lohnabrechnung, Steuer und Sozialversicherung zur Verfügung und erstellt bei Auflösung, Übertragung oder Freistellung gerne auch die gesamte Abrechnung. Die sehr geringen Kosten hierfür übernimmt der Arbeitnehmer.
Den Guthaben in Zeitwertkonten stehen in der Bilanz Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes in deckungsgleicher Höhe gegenüber und sind somit völlig ergebnis-neutral. Die Kosten der Geldanlage trägt der Arbeitnehmer.